Wir wissen, dass eine Verspätung einem den Tag unangenehm machen kann. Deshalb bieten wir Ihnen eine Entschädigung dafür, auch wenn wir sie nicht verursacht haben.
Die Höhe einer Entschädigung ist von der Zeit der Verspätung abhängig. Die häufigsten Gründe fürs Absagen von Verbindungen sind außergewöhnliche Ereignisse (Unfall, schlechtes Wetter, Unbefahrbarkeit der Strecke) oder Betriebsgründe.
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60–119 Minuten | 25 % des Fahrgeldpreises |
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Über 120 Minuten | 50 % des Fahrgeldpreises |
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Abgesagte | 100 % des Fahrgeldpreises / Umbuchung auf eine andere Verbindung |
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Wie beantragt man eine Entschädigung?
Wählen Sie eine der Rückerstattungsformen aus und folgen Sie den Anweisungen im Chat. Wir werden Sie innerhalb von 24 Stunden kontaktieren.
- Kontaktieren Sie uns per Online-Chat und geben Sie die Nummer des Tickets, das Sie umbuchen oder erstatten möchten, an.
- Die Ticketnummer finden Sie auf dem PDF-Ticket in der nach dem Einkauf erhaltenen E-Mail oder in Ihrem Smile Club Konto.
- Sobald Ihr Antrag auf Entschädigung geprüft wurde, erstatten wir Ihnen den Betrag innerhalb von 30 Tagen.
Wann und wie erhalte ich das Geld für ein storniertes Ticket?
Online-Zahlung
(Kreditkarte, Überweisung, PayPal, Google Pay, Apple Pay, Click to Pay)
Wohin wird das Geld zurückerstattet: über dieselbe Zahlungsmethode
Erstattungszeit: 3–5 Arbeitstage
Stornogebühr: 1,25 € pro Ticket
Bedingungen für die Inanspruchnahme dieser Stornierung/Erstattung: nur, wenn die Tickets im Online-E-Shop von LE oder in der mobilen App gekauft wurden und Sie kein registriertes Mitglied des Smile Club sind.
Andere Zahlung
(Bargeld, Twisto Pay, Skip Pay)
Wohin wird das Geld zurückerstattet: zurück auf das im Online-Formular angegebene Bankkonto
Erstattungszeit: bis zu 30 Tage nach Bestätigung des Eingangs der Stornierungsanfrage
Stornogebühr: 1,25 € pro Ticket
Bedingungen für die Inanspruchnahme dieser Stornierung/Erstattung: nur, wenn die Tickets im Online-E-Shop von LE, in der mobilen App, an der Kasse oder bei einem Vertragsverkäufer gekauft wurden und Sie kein registriertes Mitglied des Smile Clubs sind
Zahlung mit leo Credits
Wohin wird das Geld zurückerstattet: zurück in leo Credits auf Ihr Kundenkonto
Erstattungszeit: sofort
Bedingungen für die Inanspruchnahme dieser Stornierung/Erstattung: nur wenn die Tickets über ein registriertes Kundenkonto im Smile Club gekauft wurden. Gilt auch dann, wenn das Ticket zum Teil mit Geldmittel und zum Teil mit den restlichen leo Credits auf dem Kundenkonto bezahlt wurde.
Meine Verbindung wurde abgesagt, was soll ich jetzt tun?
- Wir buchen Ihr Ticket gerne auf eine andere verfügbare Zugverbindung unseres Unternehmens um. Voraussetzung für die Umbuchung ist, dass die Ausgangs- und der Zielstation beibehalten wird. Schreiben Sie uns einfach die Ticketnummer und wir kümmern uns um den Rest.
- Wenn Ihnen keine andere Verbindung zusagt, prüfen wir Ihren Anspruch auf Entschädigung und erstatten Ihnen Ihr Geld zurück, in der Regel innerhalb von 5 Arbeitstagen, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen.
Was heißt SEPA, IBAN a BIC?
SEPA (Single Euro Payments Area) bezeichnet einen einzigen Euro-Zahlungsraum. Dies bezeichnet eine neue einheitliche Regelung für nationale und europäische Zahlungen.
IBAN (International Bank Account Number oder eine Internationale Bankkontonummer) ist eine Nummer, die alle Kontoinformationen (Kontonummer und Bankleitzahl in der Tschechischen Republik) ersetzt.
BIC (Business Identifier Code) ist eine international standardisierte Bankleitzahl, die eine Bank in einem internationalen Zahlungssystem eindeutig identifiziert.
Unabhängige Agentur für Fahrgastrechte auf Strecken aus / nach Österreich
Passagiere, die mit der Entscheidung des Unternehmens nicht einverstanden sind, können sich in Österreich an die apf wenden. Ihre Unterlagen reichen Sie bitte mittels Beschwerdeformular unter www.passagier.at ein. Sollte die elektronische Übermittlung für Sie nicht möglich sein senden Sie die Unterlagen per Post an: Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, Fachbereich Bus/Bahn, Linke Wienzeile 4/1/6, A-1060 Wien.
Auszug aus dem Gesetz über die Geltendmachung von Fahrgastrechten aus dem Beförderungsvertrag
Die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Beförderungsvertrag und damit der Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises müssen berechtigte Fahrgäste gemäß den Bestimmungen des § 39 Abs. 1 des Erlasses des Verkehrsministeriums Nr. 175/2000 unverzüglich geltend machen Slg. Personenbeförderung (im Folgenden „Beförderungsordnung“), spätestens sechs Monate ab dem Tag des Antretens bzw. ab dem Tag, an dem die Reise angetreten werden sollte im Falle der Fahrpreiserstattung (gilt nicht Fahrpreisrückerstattungsgründen auf der Seite des Fahrgastes). Wird der Antrag nicht innerhalb der angegebenen Frist gestellt, verfällt er.
Gemäß den Bestimmungen von § 39 Absatz 2 der Beförderungsordnung wird LE den Antrag auf Erstattung des Fahrpreises spätestens einen Monat nach Zustellung des eingereichten Antrags bearbeiten.